



Gültig für Spontanserien auf dem Turnierserver und bei Skat En Deux.
§1 Allgemeines
Spontanserien können jederzeit, rund um die Uhr ausgetragen werden. Ein Spieler lädt hierbei die anderen Spieler zu einer Spontanserie ein und legt dabei die Rahmenbedingungen, die hier beschrieben werden, fest. Nehmen die eingeladenen Spieler die Einladung an, wird die Spontanserie begonnen und endet nach der in der Einladung festgelegten Anzahl von Spielen. Der Spieler, der die Einladung ausgesprochen hat, sitzt hierbei an Position 1. Für die Spontanturniere gilt ergänzend zu dieser Ausschreibung die >Turnierordnung.§2 Startgeld / Anzahl Spiele
Das Startgeld beträgt 5,00, 10,00 oder 20,00 Euro. Das Startgeld wird zu 100% ausgespielt, wovon der Sieger 100% oder der Sieger 70% und der Zweitplatzierte 30% erhalten, siehe Preise.
Im En Deux können Serien auch mit 0 Euro Startgeld vereinbart werden.
Die Teilnahme an Spontanserien mit 20,00 Euro Startgeld ist auf dem Turnierserver nur verifizierten Spielern möglich. Informationen zur Verifizierung findest Du > hier.
Die Zahl der zu spielenden Spieler für eine Spontanserie kann wie folgt vom einladenden Spieler gewählt werden:- 24 oder 36 Spiele Im Turnierbereich
- 36 oder 48 Spiele bei Skat En Deux
§3 Tisch- und Abreizgeld
Das Tischgeld beträgt 1,00 Euro je Teilnehmer und Spontanserie.
Ausnahme:
Bei En Deux Serien ohne Startgeld, nur mit Centabrechung, beträgt das Tischgeld nur 0,50 Euro je Teilnehmer und Spontanserie.
Das Abreizgeld ist gestaffelt und wird für jedes als Alleinspieler verlorene Spiel fällig.
- 1. bis 3. Spiel: 0,50 Euro
- 4. und 5. Spiel: 1,00 Euro
- ab dem 6. Spiel: 3,00 Euro
Tisch- und Abreizgeld werden nicht ausgespielt.
§4 Preise
100% des eingesetzten Startgeldes wird ausgespielt..
Bei den Spontanserien auf dem Turnierserver, können zwei Varianten, bezüglich der Preisverteilung gespielt werden.
- 100% des Startgeldes an den Gewinner der Spontanserie oder
- 70% des Startgeldes an den Gewinner und 30 % an den Zweitplatzierten der Spontanserie
Daraus folgt:
-
Startgeld € 5,00
- Bei einem Preis, der Sieger € 15,00
- Bei zwei Preisen (70/30 %), der Sieger € 10,50, der zweite € 4,50
- Startgeld € 10,00
- Bei einem Preis, der Sieger € 30,00
- Bei zwei Preisen (70/30 %), der Sieger € 21,00, der zweite € 9,00
- Startgeld € 20,00
- Bei einem Preis, der Sieger € 60,00
- Bei zwei Preisen (70/30 %), der Sieger € 42,00, der zweite € 18,00
Bei Skat En Deux erhält der Gewinner immer 100% des Startgeldes.
§5 Sonderturnier aus einem Teil des Abreizgeldes
6 Mal im Jahr, findet ein startgeldfreies Sonderturnier aus einem großen Teil der eingenommenen Abreizgelder statt. Bei diesem Turnier sind alle Spieler startberechtigt, die im jeweils zu Grunde liegenden Zeitraum, wenigstens 20 Spontanserien, egal ob auf dem Turnierserver oder bei Skat En Deux gespielt haben.
Erläuterung: Gezählt werden alle Spontanserien, im jeweiligen Zeitraum, die zwischen 0:00 am ersten des Monats, an dem der jeweilige Zeitraum beginnt begonnen wurden und bis 24:00 am letzten Tag des Monats, an dem der jeweilige Zeitraum endet, auch beendet wurden. Spontanserien die vor 24:00 des letzten Tages, des jeweiligen Zeitraums begonnen wurden, jedoch warum auch immer, erst im dann folgenden Zeitraum beendet wurden, zählen für den folgenden Zeitraum.
§6 Beendigung und Unterbrechung von Spontanserien
Es gibt kein Zeitlimit zur Beendigung der Spontanserie. Grundsätzlich gilt, dass eine begonnene Spontanserie unmittelbar - d.h. ohne Unterbrechung - beendet werden muss.
Treten Umstände ein, die eine unmittelbare Beendigung der Spontanserie unmöglich machen (z.B. technische Probleme eines Teilnehmers), kann die Serie auch zu einem späteren Zeitpunkt beendet werden. Der Spieler, der für die Unterbrechung der Serie verantwortlich ist, ist hierbei verpflichtet, die anderen Teilnehmer unmittelbar über > Mein Skat über die Umstände der Unterbrechung zu informieren und eine Fortsetzung der Spontanserie zu vereinbaren.
Unabhängig von den Gründen für eine Unterbrechung, kann die Turnierleitung eine Sperre für Spontanserien für den verursachenden Spieler verhängen. Eine Sperre wird insbesondere dann verhängt, wenn ein anderer beteiligter Spieler am Tisch, den Abbruch der Serie durch einen Spieler, über das Beschwerdeformular in > Mein Skat meldet. Die Sperre führt dazu, dass der Spieler keine neuen Spontanserien beginnen kann. Die Sperre wird nach der ordnungsgemäßen Beendigung aller offenen Spontanserien wieder entfernt. Über die Beendigung der Spontanserie muss der betroffene Spieler die Turnierleitung per Mail an turnierteam@skatfreunde.de oder an den zuständigen Admin, ari@skatfreunde.de informieren.
Abbruchgebühr (Nur Spontanserien am 3er-Tisch, gültig ab 13.12.2010):
Verlässt ein Spieler eine laufende Turnierserie fällt eine Abbruchgebühr von Euro 10,00 an. Die Abbruchgebühr wird den beiden Mitspielern am Tisch zu gleichen Teilen (je Euro 5,00) gutgeschrieben. Der Grund für den Abbruch spielt keine Rolle.
Die Abbruchgebühr wird auch bei Beendigung der Serie zu einem späteren Zeitpunkt nicht zurückerstattet. Die Verpflichtung zur Beendigung einer Spontanserie bleibt von dieser Regelung unberührt. Vereinbaren alle drei Spieler, die Serie zu einem späteren Zeitpunkt zu beenden, fällt keine Abbruchgebühr an. Da der Grund des Abbruchs erst einmal für die Turnierleitung nicht ersichtlich ist, ist die Abbruchgebühr beim Veranstalter, unter tsteffen@skatfreunde.de zu beantragen. Evtl. Sonderfälle entscheidet der Veranstalter nach bestem Ermessen.
Eine begonnene Spontanserie muss innerhalb von acht Wochen beendet werden. Eine Beendigung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.
Eine Sperre für Spontanserien kann im übrigen auch dann verhängt werden, wenn:- Ein anderer beteiligter Spieler einer abgebrochen Serie das zu Ende spielen behindert
- Wenn andere Auffälligkeiten bei den Spontanserien der Turnierleitung dazu Anlass geben.
Abrechnung von Spontanserien, die nicht zu Ende gespielt wurden auf dem Turnierserver:
Wurde eine Spontanserie innerhalb von 8 Wochen nicht beendet, kann der zum Zeitpunkt der Unterbrechung führende Spieler eine Abrechnung der Spontanserie beantragen, wenn nachfolgende Bedingungen erfüllt sind:- Der Verursacher des Abbruchs muss auf seinem Spielerkonto über ausreichend Guthaben, für die Abrechnung der Spontanserie verfügen. Sollte dies nicht der Fall sein, wird sich der Veranstalter einen entsprechenden Vermerk machen und die Spontanserie dann zu einem späteren Zeitpunkt abrechnen, sobald der Abbruchverursacher wieder über ausreichend Guthaben verfügt.
- Der Verursacher des Abbruchs, muss zeitnah nach dem Abbruch über das Beschwerdeformular in > Mein Skat gemeldet worden sein.
- Es sollten Versuche, wie Terminvereinbarungen unternommen worden sein, die Spontanserie zu beenden.
Die Abrechnung erfolgt dann wie folgt:
- Der führende Spieler der Spontanserie erhält von dem Spieler, der die Spontanserie abgebrochen hat, den Grundeinsatz gutgeschrieben
- Zwischen dem führenden Spieler der Spontanserie und dem Abbruchverursacher, wird die Centabrechnung, sofern vereinbart, nach dem aktuellen Spielstand abgerechnet
- Ist der Abbruchverursacher Drittplatzierter des Spontanturniers, wir die Centabrechnung auch zum Zweitplatzierten abgerechnet.
- Nicht belastet wird der dritte Spieler am Tisch, welchen keine Schuld für den Abbruch trifft. Dieser zahlt weder den Grundeinsatz noch eine mögliche Differenz aus der Centabrechnung.
Abrechnung von Spontanserien, die nicht zu Ende gespielt wurden bei Skat En Deux:
Im Skat En Deux gilt ab dem 11. März 2010 folgende Sonderregelung:- Nicht beendete Spontanserien im Skat En Deux, werden automatisch abgerechnet, wenn diese nicht innerhalb von 48 Stunden beendet werden.
- Nach erfolgter Abrechnung ist ein Fortführen dieser Serien dann nicht mehr möglich
- Nur in Ausnahmefällen erfolgt keine Abrechnung. Sollte ein Beteiligter Spieler wichtige Gründe vorzubringen haben, warum eine En Deux Serie nicht abgerechnet werden sollte, muss er dies dem Veranstalter innerhalb der Frist von 48 Stunden per Mail mitteilen, an tsteffen@skatfreunde.de.

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